-5- 4.1 Sowohl der Rekurrent als auch die Steuerverwaltung gehen von einem Einkommen von rund CHF 5'049.-- monatlich aus, welches sich aus einer IV-Rente von CHF 1'095.-- zzgl. vier IV- Kinderrenten von insgesamt CHF 1'300.-- sowie einer BVG-Rente von CHF 1'832.-- zzgl. vier BVG-Kinderrenten von insgesamt CHF 822.-- zusammensetzt (vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 23.12.2019, S. 3 und Eingabe des Rekurrenten vom 12.11.2019). Praxisgemäss sind Ergänzungsleistungen, die an die Bezahlung von Krankenkassenprämien fliessen, ans Einkommen anzurechnen und im Gegenzug die gesamten Prämien zum Abzug zu bringen (vgl. E. 4.2.3 hiernach).