C. Gegen diese Entscheide hat der Rekurrent am 27. September 2019 (Eingangsstempel) sinngemäss Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer bei der Erlassbehörde erhoben. Diese retournierte die Eingabe an den Rekurrenten und verwies ihn an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission). Am 4. Oktober 2019 ging das Rekursschreiben des Rekurrenten bei der Steuerrekurskommission ein und wurde am 12. November 2019 (Eingangsstempel) mit weiteren Ausführungen und Unterlagen ergänzt.