Es ist nicht ersichtlich wie darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegen könnte. Mit dem Augenscheinprotokoll vom 7. März 2018 und dem nach wie vor verbindlichen Entscheid der Steuerrekurskommission RKE 100 17 355 vom 12. Juni 2018, dessen Begründung das Augenscheinprotokoll enthält (E. 4.5, S. 11) und dessen Erwägungen Teil des rechtsverbindlichen Dispositivs darstellen, sowie dem vorliegenden Entscheid in dem die Bewertung gemäss dem vorgenannten Entscheid bestätigt wird, steht überdies der amtliche Wert ab 2018 immerhin insoweit fest, als er von der Steuerverwaltung entsprechend dem Entscheid