7. Bis zum Augenschein vom 17. März 2016 ebenfalls zu Unrecht unbewertet geblieben waren die Gartenlaube (neu 0.4 RE) und die Parkplätze (nach Korrektur seitens der Steuerrekurskommission neu 2 x 15 m2). Diese wären somit im Normalfall je nach Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung spätestens ab 2017 in die Bewertung aufzunehmen. Diese Auslassungen werden aber, wie zuvor in E. 6 ausgeführt, infolge der Unklarheit der vorbestehenden Raumaufnahme, zugunsten der Rekurrentin ebenfalls erst ab 2018 in der Bewertung berücksichtigt.