6.4 Ebenfalls neu in die Bewertung eingeflossen ist der Kachelofen im EG. Dieser Kachelofen war zuvor als defekt eingestuft, jener im 1. OG war mit 0.3 RE bewertet. Anlässlich des Augenscheins vom 7.März 2018 ergab sich, dass bei beiden Kachelöfen zwar die Sitzbank wegen Undichtigkeit nicht mehr beheizt werden kann, dass die Öfen aber soweit in Stand gestellt worden sind, dass grundsätzlich beide ohne die Sitzbank genutzt werden können. Da für die vorliegende Bewertung betreffend die Raumaufnahme vom Bestand per 2018 ausgegangen wird, ist nicht von Belang wie die Sitzöfen vorher bewertet worden waren.