Dies gilt ebenfalls für die 0.1 RE, welche anlässlich der Überprüfung des amtlichen Werts seitens der Steuerrekurskommission für die zuvor nicht bewertete Nordterrasse (Balkon) im EG hinzugekommen sind. Diese Korrektur ist ebenfalls gemäss Art. 181 Abs. 4 StG erfolgt und erst - 13 - ab dem Jahr 2018 wirksam. Im Ergebnis ist die Raumaufnahme resp. die Bewertung ab 2015 somit um 0.3 RE auf 15.0 RE zu reduzieren.