Im Ergebnis resultiert per 2018 bei zwar anderer Verteilung die gleiche Anzahl Raumeinheiten (15.3 RE), wie sie der ursprüngliche Einspracheentscheid und das dazugehörige Aufnahmeprotokoll vom 6. April 2017 per 2015 ausgewiesen haben. Da ab 2018 ohnehin die neue Bewertung der Räume gemäss dem Entscheid der Steuerrekurskommission wirksam wird, kann das per 2015 an sich zu Unrecht bereits im Sinne der Raumaufnahme per 2018 korrigierte Aufnahmeprotokoll zwar für die Zukunft so bleiben wie es ist.