Die Übernahme der Raumeinheiten aus dem Entscheid der Steuerrekurskommission im Raumaufnahmeprotokoll führt aber insofern nicht zu falschen Ergebnissen, als sich betreffend das Wohnhaus die verschiedenen Korrekturen seitens der Steuerrekurskommission weitgehend gegenseitig aufheben. Im Ergebnis resultiert per 2018 bei zwar anderer Verteilung die gleiche Anzahl Raumeinheiten (15.3 RE), wie sie der ursprüngliche Einspracheentscheid und das dazugehörige Aufnahmeprotokoll vom 6. April 2017 per 2015 ausgewiesen haben.