- 12 - 12. Juni 2018 angepasst und korrigiert. Die Korrekturen betrafen vor allem die anrechenbaren und bewertbaren Raumeinheiten. Diese wären aber, wie bereits erwähnt und soweit durch die Steuerrekurskommission anerkannt, aufgrund der seitens der Steuerverwaltung durchgeführten Augenscheine erst ab 2016 und 2017 in die Raumaufnahme zu übernehmen gewesen. Die Übernahme der Raumeinheiten aus dem Entscheid der Steuerrekurskommission im Raumaufnahmeprotokoll führt aber insofern nicht zu falschen Ergebnissen, als sich betreffend das Wohnhaus die verschiedenen Korrekturen seitens der Steuerrekurskommission weitgehend gegenseitig aufheben.