6.1 Dabei ist Folgendes zu beachten: Nach der Rückweisung des Falles an die Steuerverwaltung hat diese im erneut durchgeführten Einspracheverfahren die von der Steuerrekurskommission verfügten Werte der Raumaufnahme in das 2017 neu erstellte Aufnahmeprotokoll hineinkorrigiert. Von diesen Korrekturen sind aber per 2015 nur die auf die Renovationen und Neuinvestitionen zurückzuführenden Veränderungen gemäss Art. 183 Abs. 1 StG bis 2015 zu berücksichtigen. Anpassungen nach Art.