14 [86] bis 16 [88]). Die mangelnde Nachvollziehbarkeit des ursprünglichen Raumaufnahmeprotokolls wirkt sich auch auf das im Rahmen des Einspracheverfahrens 2017 neuerstellte Aufnahmeprotokoll aus. Auch stimmt dieses "neue" Aufnahmeprotokoll nicht in allen Punkten mit der Einsprachebegründung überein. So weist die Einsprachebegründung im EG u.a. auf den "Balkon" (Zugang von Küche) hin, der von 0.2 RE auf 0.3 RE erhöht werde. Im neuerstellten Aufnahmeprotokoll ist dieser aber gar nicht enthalten. Zudem enthält es Übertragungsfehler oder dann Korrekturen, die jeglicher Begründung entbehren.