- 10 - anlässlich ihres Augenscheins jedoch auch selbst Auslassungen und offensichtliche Unrichtigkeiten festgestellt. Solche originären Fehlerkorrekturen gemäss Art. 181 Abs. 4 StG seitens der Steuerrekurskommission sind erst ab Einleitung des Überprüfungsverfahrens resp. ab dem Zeitpunkt der Feststellung durch die Steuerrekurskommission anlässlich des Augenscheins vom 7. März 2018, d.h. ab dem Steuerjahr 2018, auf die amtliche Bewertung anwendbar.