Dies betrifft insbesondere die Anpassung der Benotung und das wirtschaftliche Alter. Soweit durch die Renovationsarbeiten Änderungen auch betreffend die zu berücksichtigenden Raumeinheiten stattgefunden haben sollten (z.B. Änderung der Raumaufteilung oder Verbesserung der Ausbauten/Installationen in Küche oder Bad, die sich auf die Raumaufnahme auswirken), sind auch diese zu berücksichtigen.