Zur Verdeutlichung ist dazu festzuhalten, dass das System der amtlichen Bewertung mit einem fixen Bezugsjahr operiert, das mit der allgemeinen Neubewertung (vorliegend per 1998) verknüpft ist und das letztlich eine rechtsgleiche Bewertung aller Objekte sicherstellt. Das vom Schätzer ermittelte tatsächliche wirtschaftliche Alter ist deshalb anlässlich der Bewertung einer bestehenden Baute vorab gemäss den vorgegebenen Kategorien zu schätzen und danach, (mit Ausnahme von Neubauten und Fällen wo ein wirtschaftliches Alter mit negativem Vorzeichen resultieren würde) stets auf das geltende Bezugsjahr – vorliegend 1998 – zurückzurechnen resp.