Das betreffend das Jahr 2015 fest gehaltene "tatsächliche" wirtschaftliche Alter wird im Entscheid zwar fälschlicherweise mit 44 statt 46 angegeben, was aber leicht als Fehler erkennbar und für die Bewertung ohnehin nicht massgeblich ist. Zur Verdeutlichung ist dazu festzuhalten, dass das System der amtlichen Bewertung mit einem fixen Bezugsjahr operiert, das mit der allgemeinen Neubewertung (vorliegend per 1998) verknüpft ist und das letztlich eine rechtsgleiche Bewertung aller Objekte sicherstellt.