Was das wirtschaftliche Alter betrifft wird vorab auf die Ausführungen dazu im Rekursentscheid vom 12. Juni 2018 hingewiesen. Da ist das "tatsächliche" wirtschaftliche Alter per 2018 auf 49 Jahre resp. das für die amtliche Bewertung massgebliche korrekte wirtschaftliche Alter im Bezugsjahr 1998 auf 29 Jahre beziffert. Das betreffend das Jahr 2015 fest gehaltene "tatsächliche" wirtschaftliche Alter wird im Entscheid zwar fälschlicherweise mit 44 statt 46 angegeben, was aber leicht als Fehler erkennbar und für die Bewertung ohnehin nicht massgeblich ist.