3. In materieller Hinsicht bemängelt die Vertreterin die Höhe des wirtschaftlichen Alters, das die Steuerverwaltung bei der Berechnung des vorliegend streitigen amtlichen Werts herangezogen hat. Sie beantragt, dass das wirtschaftliche Alter der Liegenschaft statt auf 29 Jahre auf 44 Jahre festzulegen und die Bewertung entsprechend anzupassen sei.