1.6 Aus obigen Darlegungen folgt, dass die Steuerverwaltung somit zu Recht einen neuen Einspracheentscheid erlassen hat. Dieser Einspracheentscheid vom 28. November 2018 enthält zudem entgegen der Darstellung seitens der Vertreterin auf Seite vier eine korrekte und vollständige Rechtsmittelbelehrung. Damit wurde auch der Rechtsmittelweg der Rekurrentin nicht verkürzt und das rechtliche Gehör der Rekurrentin wurde aus verfahrensrechtlicher Sicht vollständig gewahrt.