1.5 Als Gründe für die geltend gemachte Nichtigkeit bringt die Vertreterin vor, dass die Steuerverwaltung mit dem Erlass eines Einspracheentscheids, statt einer neuen Bewertungsverfügung mit Einsprachemöglichkeit, ihr rechtliches Gehör schwerwiegend verletzt habe und dass in der Folge auch die Rechtsmittelbelehrung unvollständig und falsch sei. Das ordentliche Rechtsmittel gegen Verfügungen der Steuerverwaltung sei die kostenlose Einsprache. Mit dem Erlass des Einspracheentscheids vom 28. November 2018 habe die Steuerverwaltung der Re-