-5- 1.2 Die Vertreterin hat im Rekursschreiben vom 11. Januar 2019 die Nichtigkeit des Einspracheentscheids der Steuerverwaltung geltend gemacht. In der Stellungnahme vom 20. März 2019 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung wird an der "vollständigen Verletzung des rechtlichen Gehörs" festgehalten, was zumindest sinngemäss darauf hinweist, dass grundsätzlich an der geltend gemachten Nichtigkeit des Einspracheentscheids festgehalten wird. Mit Blick auf die umfassende Wirkung einer allfälligen Nichtigkeit, ist diese vorab zu klären.