Betreffend das massgebliche wirtschaftliche Alter hält sie erneut fest, dass die Steuerrekurskommission dieses auf 44 Jahre festgelegt habe und der amtliche Wert unter entsprechender Anpassung des Mietwertansatzes und des Kapitalisierungssatzes auf rund CHF 260'000.-- (ohne Realwertzuschlag) herabzusetzen sei. Im Übrigen verletze die angefochtene Verfügung sämtliche Vorgaben des Urteils der Steuerrekurskommission vom 12. Juni 2018, weshalb sie davon ausgehe, dass die Steuerverwaltung nicht gewillt sei, diese Vorgaben umzusetzen.