Materiell macht sie im gleichen Sinne geltend, dass die im Rekursentscheid vom 12. Juni 2018 verfügte Raumaufnahme erst ab dem Jahr 2018 zur Anwendung gelange, weshalb auf die zuvor (vor der ausserordentlichen Neubewertung) ab 1999 geltende Raumaufnahme von 15.2 RE abzustellen sei. Betreffend das massgebliche wirtschaftliche Alter hält sie erneut fest, dass die Steuerrekurskommission dieses auf 44 Jahre festgelegt habe und der amtliche Wert unter entsprechender Anpassung des Mietwertansatzes und des Kapitalisierungssatzes auf rund CHF 260'000.-- (ohne Realwertzuschlag) herabzusetzen sei.