Dementsprechend werde an der Rüge der vollständigen Verletzung des rechtlichen Gehörs festgehalten. Materiell macht sie im gleichen Sinne geltend, dass die im Rekursentscheid vom 12. Juni 2018 verfügte Raumaufnahme erst ab dem Jahr 2018 zur Anwendung gelange, weshalb auf die zuvor (vor der ausserordentlichen Neubewertung) ab 1999 geltende Raumaufnahme von 15.2 RE abzustellen sei.