J. In ihrer Vernehmlassung vom 26. Februar 2019 beantragt die Steuerverwaltung die Abweisung des Rekurses. Soweit mit der Eingabe der Rekurrentin betreffend die Anzahl Raumeinheiten und das wirtschaftliche Alter neue Anträge gestellt wurden, bringt sie u.a. vor, dass sowohl die Raumaufnahme wie auch das wirtschaftliche Alter im neuen Einspracheentscheid mit den seitens der Steuerrekurskommission ermittelten Werten gemäss Rekursentscheid vom 12. Juni 2018 übereinstimmten. Zur weiteren Begründung hat sie ihren Einspracheentscheid vom 28. November 2018 nochmals beigelegt.