Weiter wird vorgebracht, dass die Steuerverwaltung mit der Weiterleitung der Einsprache an die Steuerrekurskommission den Rechtsmittelweg unzulässigerweise verkürzt habe. Dadurch sei ihr die Möglichkeit des kostenlosen Einspracheverfahrens gegen die neue Verfügung der Steuerverwaltung genommen worden. In der Folge wird beantragt, dass die Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung festzustellen sei. Eventualiter sei das Verfahren zur Behandlung an die Steuerverwaltung zurückzuweisen, subeventualiter sei die Verfügung aufzuheben und es seien die amtlichen Werte 2015 bis 2018 nachvollziehbar festzusetzen, resp. der amtliche Wert zu korrigieren.