-3- G. Mit Brief vom 31. Dezember 2018 hat die Vertreterin gegen den neuen Einspracheentscheid bei der Steuerverwaltung Einsprache erhoben, mit dem Antrag, das wirtschaftliche Alter per 2015 auf 44 Jahre anzuheben, wobei diesem auch bei Kapitalisierungs- und Mietwertsatz Rechnung zu tragen sei. Zur Begründung bringt Sie vor, sowohl der amtliche Wert wie auch der Eigenmietwert seien zu hoch festgesetzt. Zudem betrügen die alten Raumeinheiten per 2015 (Wohnhaus) 15.2 RE und (Wohnung EG) 5.6 RE. Sodann enthalte der Einspracheentscheid keine Rechtsmittelbelehrung. Es hätte neu verfügt und eine Einsprachemöglichkeit angesetzt werden müssen.