Das Raumaufnahmeprotokoll vom 6. April 2017 wurde dabei nicht neu erstellt, wohl aber entsprechend der mit Entscheid der Steuerrekurskommission eröffneten Raumaufnahme per 2018 überschrieben und korrigiert. Weiter wird ausgeführt, dass anlässlich des Augenscheins der Steuerrekurskommission im Jahr 2018 Fehler festgestellt worden seien. In Anwendung von Art. 181 Abs. 4 StG sei deshalb der amtliche Wert ab 2018 noch entsprechend anzupassen. Zu gegebener Zeit werde der Rekurrentin ohne weitere Begründung ein entsprechender amtlicher Wert ab 2018 eröffnet werden.