Dabei war, ausgehend vom per 2018 seitens der Steuerrekurskommission ermittelten und eröffneten Wert und unter Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung und der jeweiligen rechtlichen Grundlage, der Wert per 2015 zu ermitteln. Die Steuerverwaltung wurde zudem angewiesen, ein neues nachvollziehbares Raumaufnahmeprotokoll zu erstellen und eine nachvollziehbare Zuordnung der Anpassungen zu Art. 181 Abs. 4 StG und Art. 183 Abs. 1 StG vorzunehmen.