-2- E. Am 7. März 2018 hat eine Delegation der Steuerrekurskommission unter Beizug eines Sachverständigen die Bewertung anlässlich eines Augenscheins überprüft. Betreffend die Raumaufnahme erfolgten diverse Korrekturen, die sich aber, zumindest was das Wohnhaus selbst betrifft, bezogen auf den Zeitpunkt des Augenscheins ab dem Jahr 2018 gegenseitig aufheben, weshalb das Wohnhaus im Ergebnis ab 2018 dieselbe Anzahl Raumeinheiten (15.3 RE; vgl. Grundstückblatt, pag. 44 [83] und Aufnahmeprotokoll, pag. 15 [87]) aufweist wie im Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 9. August 2017 bezüglich der Bewertung ab