C. Zur Überprüfung des amtlichen Werts hat die Steuerverwaltung am 6. April 2017 erneut einen Augenschein vor Ort durchgeführt und die Einsprache in der Folge mit Einspracheentscheid vom 9. August 2017 teilweise gutgeheissen. Die Objekt- und Raumaufnahme wurde z.T. geändert und die Korrekturen des amtlichen Werts aufgrund von Auslassungen und offensichtlichen Unrichtigkeiten wurden aus der Bewertung ab 2015 ausgeschieden. Ab 2015 resultierte daraus ein amtlicher Wert von CHF 408'600.--. Gleichzeitig wurden der Rekurrentin diverse den Wert erhöhende Korrekturen von Auslassungen und offensichtlichen Unrichtigkeiten per 2017 angekündigt, ohne diese jedoch weiter zu quantifizieren.