Sie ist jedoch nicht Aufsichtsbehörde der Steuerverwaltung und daher nicht befugt, das Vorgehen oder Verhalten der Steuerverwaltung bzw. derer Mitarbeitenden zu beurteilen. Für solche aufsichtsrechtlichen Belange ist die Finanzdirektion des Kantons Bern zuständig. Auf das diesbezügliche Rechtsbegehren ist folglich nicht einzutreten.