Anders als die hiervor erörterte Zahlung an G.________ finden sich diese Ausgaben auch in der überarbeiteten Jahresrechnung (Veranlagungsakten, pag. 262). Erst im Revisionsverfahren wurden Unterlagen dazu eingereicht. Demnach übernahm die D.________ GmbH für CHF 5'000.-- das Inventar des J.________ Pub von H.________ (Revisionsakten pag. 139 f.). Sowohl der Vertrag als auch die Quittung enthalten handschriftliche Änderungen und wirken wenig vertrauenerweckend. Mit der Zahlung über CHF 2'320.-- wurde eine auf die Rekurrentin persönlich lautende Rechnung des (damaligen) Möbelhauses I.________ in M.______