8.5 Schliesslich rechnete die Steuerverwaltung im Gewinn der D.________ GmbH zwei Beträge über CHF 5'000.-- und CHF 2'320.-- auf, die in der ursprünglichen Jahresrechnung als Materialaufwand mit den Vermerken "Einkauf Ware H.________" bzw. "I.________" verbucht wurden (Veranlagungsakten, pag. 291). Der auf die Rekurrentin entfallende Anteil beträgt CHF 5'490.--. Die Steuerverwaltung begründete diese Aufrechnungen damit, dass Belege fehlten bzw. eine "unbekannte Lieferung" vorliege (Veranlagungsakten, pag. 320). Anders als die hiervor erörterte Zahlung an G.________ finden sich diese Ausgaben auch in der überarbeiteten Jahresrechnung (Veranlagungsakten, pag.