__" als Ertrag verbucht (Veranlagungsakten, pag. 297). In der überarbeiteten Erfolgsrechnung erscheint die gleiche Buchung nunmehr im in E. 6.4 hiervor erwähnten Konto "Fälligkeit", wo per 1. April 2013 eine zusätzliche Bareinnahme über CHF 80'000.-- mit dem Vermerk "Gutschrift F.________ AG" aufgeführt ist (Veranlagungsakten, pag. 272). Dieser in der ursprünglichen Erfolgsrechnung nicht verbuchte Ertrag stellt eine geldwerte Leistung in Form einer Gewinnvorwegnahme dar und ist der Rekurrentin anteilmässig als Einkommen aus Beteiligung aufzurechnen.