GmbH ging die Steuerverwaltung von dem in der Steuererklärung deklarierten Verlust von CHF 15'783.-- aus, womit sie die in der ursprünglichen Jahresrechnung verbuchten Erträge und Aufwände grundsätzlich akzeptierte. Ausgehend von dieser Basis rechnete die Steuerverwaltung sodann Privatanteile im Gesamtbetrag von CHF 150'655.-- auf, wovon CHF 108'492.-- auf die Rekurrentin entfielen (siehe Tabelle in E. 5 hiervor). Dabei stützte sie sich zum grössten Teil auf Angaben und Unterlagen, welche die D.________ GmbH mit der überarbeiteten Jahresrechnung eingereicht hatte. Darauf wird in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.