7.4 Im vorliegenden Fall zeigen die grossen Unterschiede zwischen der ursprünglichen und der überarbeiteten Jahresrechnung, die bloss rudimentär geführte Bilanz sowie die divergierenden Jahresergebnisse zwischen Bilanz und Erfolgsrechnung zudem auf den ersten Blick, dass von einer formell ordnungsgemässen Buchführung nicht ansatzweise die Rede sein kann. Damit entfällt die Vermutung, dass die Jahresrechnung die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft korrekt wiedergibt.