-8- 7.3 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass eine Jahresrechnung eine Urkunde darstellt, auf die sich das betroffenen Unternehmen bzw. seine verantwortlichen Organe behaften lassen müssen (nicht nur im Hinblick auf die Steuerfolgen). Die Verletzung von Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten kann verschiedene strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, bspw. nach Art. 152 (unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe) oder Art. 251 (Urkundenfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0). Eine einmal eingereichte Jahresrechnung kann dementsprechend nicht nach Belieben durch eine andere ersetzt werden.