6. Mit der Rekurseingabe vom 17. September 2019 beantragt die Rekurrentin, die genannte Aufrechnung über CHF 108'492.-- vollumfänglich zu streichen. Sie verweist dazu auf das Revisionsverfahren betreffend Veranlagung der D.________ GmbH und führt aus, dass sich die Steuerverwaltung nie dazu geäussert habe, "wo der enorme Geldsegen [herkomme]". Zudem führt die Rekurrentin aus, dass in den Veranlagungs- und Rechtsmittelverfahren betreffend D.________ GmbH und E.________ GmbH bereits zahlreiche Belege eingereicht worden seien, welche die Steuerverwaltung jedoch zu Unrecht ignoriert habe. Mit diesen pauschalen Vorwürfen werden die Aufrechnungen nicht detailliert bestritten,