-6- pro 2013 vorgenommenen Aufrechnungen rechtskräftig sind. Wird auf Ebene einer Kapitalgesellschaft eine geldwerte Leistung an die Anteilsinhaber aufgerechnet, setzt dies ein gewichtiges Indiz, das bei der Veranlagung der Anteilsinhaber zu berücksichtigen ist; wobei allerdings kein eigentlicher Aufrechnungsautomatismus besteht. Ein Anteilsinhaber muss jedoch Bestand und Höhe der von der Steuerverwaltung vorgenommenen Aufrechnung detailliert bestreiten und darf sich nicht auf pauschale Ausführungen beschränken (BGer 2C_489/2018 vom 13.7.2018, E. 2.2.5).