______ GmbH 126'634 108'492 42'163 Die Gewinn- und Kapitalsteuerveranlagung der D.________ GmbH pro 2013 wurde nicht angefochten und erwuchs in Rechtskraft. Ein am 20. August 2017 eingereichtes Gesuch um Revision der Steuerveranlagungen pro 2013 und 2014 wies die Steuerverwaltung mit Verfügung vom 20. November 2017 (pag. 163-166) sowie Einspracheentscheid vom 17. Januar 2018 (pag. 158-162) ab.