4.2 Zu den hiervor genannten geldwerten Vorteilen gehören u.a. verdeckte Gewinnausschüttungen und Gewinnvorwegnahmen (oft gemeinsam als "geldwerte Leistungen" bezeichnet). Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung tätigt die Gesellschaft überhöhte Aufwendungen im Interesse des Anteilsinhabers (bspw. indem sie die Kosten für ein privat genutztes Fahrzeug als Geschäftsaufwand verbucht). Bei einer Gewinnvorwegnahme verzichtet die Gesellschaft zugunsten des Anteilinhabers auf einen ihr zustehenden Anspruch (bspw. indem sie einer beteilig-