3. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt die Rekurrentin zudem, dass zunächst die Veranlagung der E.________ GmbH abzuschliessen sei, anschliessend rückwirkend diejenige der D.________ GmbH und erst danach ihre persönliche. Hierzu ist festzuhalten, dass die D.________ GmbH bereits rechtskräftig veranlagt worden ist (siehe E. 5 hiernach). Die E.________ GmbH wurde erst am 25. Juni 2013 im Handelsregister eingetragen und schloss ihr erstes Geschäftsjahr per 30. Juni 2014 ab. Deren Veranlagung kann für das vorliegende Verfahren, das die private Veranlagung der Rekurrentin pro 2013 betrifft, keine Rolle spielen.