E. Mit Eingabe vom 17. September 2019 hat die Rekurrentin gegen die Einspracheentscheide Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt im Wesentlichen die Streichung der im Wertschriftenertrag vorgenommenen Aufrechnung aus der D.________ GmbH. Weitere Anträge betreffen die Busse wegen Steuerhinterziehung, den Steuerwert der Beteiligungen, den auferlegten Verzugszins sowie das Verhalten einer Mitarbeiterin der Steuerverwaltung.