B. Mit Schreiben vom 29. März 2017 (pag. 54) leitete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), gegen die Rekurrentin ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung in den Jahren 2013 und 2014 ein. Darin wurden nicht deklarierte geldwerte Leistungen aus der D.________ GmbH in der Höhe von CHF 108'492.-- für das Steuerjahr 2013 und von CHF 31'916.-- für das (vorliegend nicht relevante) Steuerjahr 2014 festgehalten. Mit Bussenverfügung vom 23. Mai 2017 (pag.