Des Weiteren war die Rekurrentin im Jahr 2013 zur Hälfte an der E.________ GmbH beteiligt, deren Zweck zum einen den Verkauf von Früchten und zum anderen den Betrieb von Cafés und Restaurants umfasste. Auch für die E.________ GmbH war (und ist) die Rekurrentin einzeln zeichnungsberechtigt. In ihrer Steuererklärung pro 2013 deklarierte die Rekurrentin weder die Stammanteile an den beiden Gesellschaften noch Erträge daraus (Akten Vorinstanz, pag. 60).