nachfolgend KS Nr. 30; einsehbar unter: , Rubriken "Direkte Bundessteuer > Kreisschreiben > 1-030-D-2010-d" [abgerufen am 21.4.2020]). Im entsprechenden KS Nr. 30 wird u.a. festgehalten, dass bei getrennten, geschiedenen oder unverheirateten Eltern (zwei Haushalte) mit gemeinsamem minderjährigem Kind, mit gemeinsamer elterlicher Sorge, mit oder ohne alternierende Obhut, sofern keine Unterhaltszahlungen bezahlt werden, jeder