Der die Alimente leistende Elternteil könne hingegen bei geteilter Obhut den Kinderabzug nicht geltend machen und werde damit diskriminiert. Es werde insofern bestritten, dass der Gesetzgeber dem die Alimente leistenden Elternteil keine weiteren steuerlichen Entlastungen zugestehen wollte, habe sich doch auch der Gesetzgeber an die Bundesverfassung zu halten. G. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf den Inhalt der einzelnen Rechtsschriften wird, sofern entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. -3- Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: