E. Am 31. Oktober 2019 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Zusammenfassend bringt sie vor, dass das Kumulationsverbot von Alimenten und Kinderabzug auch dann Geltung habe, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werde und die Kinder von beiden Elternteilen alternierend betreut würden.