D. Am 18. September 2019 hat die Steuerrekurskommission den Eingang von Rekurs und Beschwerde bestätigt. Darüber hinaus hat sie den Rekurrenten u.a. aufgefordert, sämtliche massgebenden Unterlagen für das strittige Steuerjahr, welche im Zusammenhang mit dem beantragten hälftigen Kinderabzug stehen, einzureichen. Der Rekurrent hat auf die Einreichung entsprechender Unterlagen verzichtet.