-2- aufgenommen worden. Daraus folge, dass die Ausgaben für die Kinder bei den Eltern auch je zur Hälfte anfallen würden. Die bernische Steuerpraxis sei nie an diese Änderung angepasst worden und würde zu einer Ungleichbehandlung führen zwischen Eltern welche Alimente zahlten und solchen, welche keine Alimente leisten würden. Bezüglich des im Einspracheverfahren seitens der Steuerverwaltung zugestellten Entscheids der Steuerrekurskommission vom 7. Februar 2019 bringt er vor, dass dieser auf seinen Fall nicht anwendbar sei, da vorliegend die Umstände bei alternierender Obhut und nicht bei gemeinsamen Sorgerecht zu beurteilen seien.